Krankentransport

Kostenübernahme der Krankenkasse und private Fahrten

Der Begriff "Krankentransportfahrten" bezieht sich auf den Transport von Patienten, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen, oder Mobilitätseinschränkungen nicht in der Lage sind, eigenständig zu reisen oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten gemäß § 60 SGB V, wenn diese Fahrten aufgrund zwingender medizinischer Gründe notwendig sind und vom behandelnden Arzt verordnet wurden.

Hatten Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall und benötigen weiterhin Krankentransportfahrten zur Nachsorge nach der Erstbehandlung?

Die Berufsgenossenschaften übernehmen in der Regel alle im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Fahrkosten. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft auf.

Die Fahrten können auch auf eigene Rechnung bestellt werden:

Wir bieten zudem Privatfahrten an, auch an Feiertagen, zu Familienfeiern, Behörden und vielem mehr.

Sprechen Sie uns an, wir finden eine passende Lösung für Sie und unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

 

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